Corporate Governance
Die Gebäudeversicherung St.Gallen orientiert sich an den kantonalen Grundsätzen der Public Corporate Governance.
Rechtliche Grundlagen
Die Gebäudeversicherung St.Gallen ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen. Ihre Tätigkeiten erfolgen gestützt auf die kantonale Gesetzgebung und die Eigentümerstrategie.
Das Gesetz über die Gebäudeversicherung (sGS 873.1, GVG) wurde auf den 1. Juni 2016 an die heutigen Anforderungen der Public Corporate Governance angepasst. Das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (sGS 871.1, FSG) und das dazugehörige überarbeitete Verordnungsrecht wurden am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Weiter stützt sich die Gebäudeversicherung auf das Gesetz über die Durchführung der Grundstückschätzung (sGS 814.1, GGS).
Kantonsrat und Regierung
Die Gebäudeversicherung steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrats und unter der Aufsicht der Regierung. Die Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Revisionsstelle. Sie genehmigt das Geschäftsreglement, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Mit der Eigentümerstrategie gibt die Regierung die übergeordnete Strategie und die Grundausrichtung vor. Dabei hält sie die wesentlichen strategischen, wirtschaftlichen, unternehmerischen, gesellschaftlichen, sozialen und personalpolitischen Ziele fest und macht Vorgaben zu Führung, Governance, Rechenschaft und Berichterstattung.
Die Eigentümerstrategie wurde von der Regierung am 21. Dezember 2021 erlassen. Sie ist ein Führungsinstrument der Regierung zur Steuerung der Gebäudeversicherung und zur Wahrung der Eigentümerinteressen nach den Grundsätzen der Public Corporate Governance.
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Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte
geben uns die strategischen Stossrichtungen vor.
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegen die oberste Leitung der Gebäudeversicherung und die Überwachung der Geschäftsführung durch die Verwaltung. Er verabschiedet zuhanden der Regierung den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern aus verschiedenen Fachrichtungen: Christof Hartmann, Erich Baumann, Rolf Cristuzzi, Barbara Dürr-Bruhin, Rolf W. Günter, Markus Häne und Christa Janjic-Marti. Der Präsident, Christof Hartmann, ist der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes. Für die Steuerung und Überwachung der Kapitalanlagegeschäfte ist ein Anlageausschuss eingesetzt, dem zwei Mitglieder des Verwaltungsrates angehören.
Geschäftsleitung
Die Gebäudeversicherung wird von einer sechs- bis siebenköpfigen Geschäftsleitung geführt, in welcher der Direktor den Vorsitz einnimmt und der die Bereichsleitenden angehören. Die Geschäftsleitung stellt eine ordnungsgemässe, dienstleistungsorientierte und effiziente Erfüllung der Aufgaben sicher.
Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung St.Gallen
Lukas Summermatter, Natalie Koller, Dieter Ebneter, Silvan Schmid, Andrea Schöb, Tommy Winiger
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und das Rechnungswesen der Gebäudeversicherung zuhanden des Verwaltungsrates und der Regierung. Revisionsstelle ist die kantonale Finanzkontrolle.
Strategie
Dem Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung obliegt die strategische Leitung des Unternehmens. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der Eigentümerstrategie übt er seine Funktionen aus und zeichnet die Leitplanken für die operativen Handlungsfelder. Im August 2022 verabschiedete der Verwaltungsrat die folgenden acht strategischen Handlungsfelder und Ziele für die Periode 2023–2026:
Handlungsfeld | Ziel |
Kultur | Wir funktionieren als Team in der neuen Arbeitswelt. |
Prozesse | Unsere Abläufe sind schlank und einfach. |
Kunden | Wir agieren über digitale Kunden-Nahtstellen. |
Finanzen | Wir sind solide finanziert und unsere Personal- und Verwaltungskosten wachsen nicht mehr als unser Versicherungskapital. |
Nachhaltigkeit | Wir reduzieren unseren CO2-Fussabdruck. |
Klimawandel | Wir sind auf klimabedingte Ereignisse vorbereitet. |
Netzwerke | Wir pflegen persönliche Beziehungen zu unseren Anspruchsgruppen. |
Ökosysteme | Wir sind offen für Partnerschaften in Ökosystemen. |
Kapital und Finanzierung
Für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung haftet ausschliesslich ihr eigenes Vermögen. Sie beansprucht kein Dotationskapital des Kantons und auch keine Staatsgarantie. Die notwendigen Mittel beschafft sie sich durch Prämien und Kapitalerträge.
Die Gebäudeversicherung führt regelmässig Asset- und Liability-Studien durch, mit denen sie das risikotragende Kapital, die Anlage- und Reservestrategie sowie die Angemessenheit der Prämienhöhe überprüft.
Risikomanagement
Zur Natur des Geschäfts einer Versicherung gehören vielfältige Risiken, die mit wirksamen Instrumenten zu bewältigen sind. In jedem Geschäftsjahr befasste sich der Verwaltungsrat mit einer umfassenden Risikoanalyse des Unternehmens. Die Risikoanalyse wird jährlich überprüft.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Die Aufgabe des IKS besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Buchführung und der Finanzberichterstattung zu gewährleisten sowie die Einhaltung der Geschäftspolitik und der Gesetze zu sichern. Das IKS ist in der Gebäudeversicherung etabliert. Die internen Kontrollen in den relevanten Prozessen des Gesamtunternehmens sind dokumentiert, werden periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Mitglied in Gemeinschaftsorganisationen
Die Gebäudeversicherung St.Gallen ist Mitglied der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG), der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), des Interkantonalen Rückversicherungsverbands (IRV), der Präventionsstiftung der Kantonalen Gebäudeversicherungen (PS) sowie des Schweizerischen Pools für Erdbebendeckung (SPE).
Die VKG koordiniert die Aktivitäten der Gemeinschaftsorganisationen der Kantonalen Gebäudeversicherungen (KGV). Als Dachorganisation vertritt die VKG die gemeinsamen Interessen der KGV nach dem Motto "Solidarität schafft Sicherheit". Ihre Aufgabe ist es, das System des dreifachen Schutzes von Prävention, Intervention und Versicherung national wie auch über die Landesgrenzen hinaus zu stärken.
Die VKF unterstützt die KGV im Bereich Prävention. Sie schult Fachpersonen im Brandschutz und in der Prävention von Naturgefahren. Sie ist insbesondere Trägerin der Prüfungen Brandschutzexpertin/-experte mit eidgenössischem Diplom und Brandschutzfachfrau/-mann mit eidgenössischem Fachausweis. Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemnisse (IOTH) erarbeitet sie die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften. Die VKF entwickelt zudem praktische Werkzeuge und Instrumente, um Schäden an Gebäuden zu vermeiden. Dadurch hilft sie den KGV in ihrem Bestreben, die Versicherten zu schützen und Prävention zu fördern.
Der IRV ist der Rückversicherer der KGV. Zudem erbringt er Dienstleistungen in den Bereichen Risikomanagement, statistische Analysen sowie Auswertungen relevanter Schadenereignisse.
Die PS fördert angewandte Forschungsprojekte, um Schäden durch Naturgefahren zu reduzieren. Sie lanciert regelmässig Ausschreibungen und initiiert eigene Vorhaben. Dank innovativer Ansätze trägt die Stiftung zur Schadenprävention bei und ermöglicht langfristig vorteilhafte Prämien für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer.
Der SPE stellt den beteiligten KGV im Fall eines Erdbebens einer gewissen Intensität pro Kalenderjahr maximal zweimal CHF 2 Mia. zur Verfügung. Dadurch haben die betroffenen KGV die Möglichkeit, bei solchen Ereignissen zumindest einen Teil der Schäden zu begleichen und damit die betroffenen Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer zu unterstützen.
